Allgemeine Begriffserklärungen

Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeuge
ABE

Eine ABE besagt, dass das betreffende Fahrzeugteil im Geltungsbereich der StVZO in alle im Verwendungsbereich der ABE gelisteten Fahrzeuge unter den dort genannten Bedingungen eingebaut werden darf. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht zwingend erforderlich. Vielmehr ist dies im Text der ABE geregelt. Wir empfehlen bei Vorliegen einer ABE diese Aufmerksam zu lesen um sicherzugehen, dass alle Bedingungen zum Einbau erfüllt sind. In der Regel muss die ABE im Fahrzeug mitgeführt und auf Verlangen vorgelegt werden.

E Prüfzeichen/E geprüft

Nach ECE-Regelungen genehmigte Teile sind durch einen Kreis in dem ein E und eine Zahl steht (z.B. E1 für in Deutschland genehmigte Teile), gefolgt von einem R und der relevanten Regelung (z.B. R103 für Katalysatoren) und der Genehmigungsnummer gekennzeichnet. Sie dürfen innerhalb Europa ohne Eintragung in alle im Verwendungsbereich der Genehmigung genannten Fahrzeuge eingebaut werden. Dazu muss der Verwendungsbereich für den Endnutzer ersichtlich sein (z.B. in Form eines Online Katalogs). Das Mitführen der Genehmigung ist nicht erforderlich.

Teilegutachten nach Anlage XIX(§19 Absatz 3 Nummer 4)

Gutachten, das bestätigt, dass das Fahrzeug nach dem Einbau des Tuning-Bauteils noch den Vorschriften entspricht. Der Einbau muss von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen einer Änderungsabnahme nach § 19 (3) geprüft und durch die Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Einzelabnahme (§21 STVZO)

Ein amtlich anerkannter Sachverständiger kann im Rahmen einer Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nach § 21 StVZO (Vollabnahme) Tuningteile in die Fahrzeugpapiere eintragen. Dazu muss er nach bestem technischen Ermessen feststellen, dass auch nach dem Einbau das Fahrzeug den Zulassungsvorschriften zum Zeitpunkt des Tages der ersten Zulassung entspricht. Dies gilt insbesondere für das Abgas- und Geräuschverhalten und für die Sicherheit des Fahrzeuges. Hier ist es natürlich hilfreich, wenn technische Unterlagen vorliegen, die die Funktion, Wirksamkeit, Sicherheit … des einzutragenden Teiles beschreiben bzw. belegen. Die Einzelabnahme (Umfang, Ablauf, Kosten) sollte im Vorfeld mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen vor Ort besprochen werden.

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